FMA-Mitteilung 2020/1
Pflichten im Rahmen von Aufgabenübertragungen im AIFMG und UCITSG
Mitteilung betreffend die Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Delegationen im Rahmen des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) ab dem 1. März 2020.