Einzelfonds
Gemeinschaftliche Kapitalanlagen ("gepoolte Vermögen") in der Form von Einzelfonds, welche in verschiedenen Risikokategorien investieren (Direktanlagen in Bankguthaben, Wertschriften, Derivate, Grundstücke etc.), bilden in Liechtenstein den Normalfall.
Umbrella-Konstruktion mit Teilfonds
In Liechtenstein sind Umbrella-Konstruktionen zulässig, bei denen unter einem übergeordneten "Fonds-Regenschirm" beliebig viele separate Teilfonds ("Subfunds") aufgelegt werden können, welche jedoch in ihrer Gesamtheit eine rechtliche Einheit bilden.
Erwähnenswerte Vorteile:
- Die verschiedenen Anlageprodukte können in einem einheitlichen "Gesamtpaket" vermarktet werden.
- Für eine Umbrella-Konstruktion ist ein einziger Prospekt/Treuhandvertrag zu erstellen.
- Die Berichterstattung (Halbjahresbericht/ Jahresbericht) kann wegen des identischen Rechnungsjahres zusammengefasst werden.
- Für den Anleger liegt der Vorteil darin, dass für einen Fondswechsel (Switch) keine oder nur eine reduzierte Gebühr zur Anwendung kommt.
- Neue Teilfonds können hinzugefügt werden